Pforzheim fährt Taxi

Krankenfahrten

Selbstverständlich übernehmen wir auch Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus. Wir holen sie von daheim ab und fahren sie zur Arztpraxis direkt vor die Tür. Unsere Fahrzeuge dürfen in die Fußgängerzone einfahren.

Rollstuhlfahrten

Wenn sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können sie auch mit uns fahren. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie selbst vom Rollstuhl ins Fahrzeug umsteigen können und sich der Rollstuhl zusammenklappen lässt.

Abrechnung mit ihrer Krankenkasse

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ihre Fahrt.
Hierfür benötigen sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein), der von ihrem behandelnden Arzt ausgestellt wird.
Haben sie von ihrem Arzt einen Transportschein bekommen, gehen sie damit bitte zu ihrer Krankenkasse und holen sich eine Genehmigung.

Haben sie keinen Transportschein mit gültiger Genehmigung, bekommen sie gerne von ihrem Fahrer für ihre Barzahlung eine Quittung ausgestellt, die sie dann bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung vorlegen können.


Zuzahlung

Versicherte sind verpflichtet, einen Teil der Beförderungskosten selbst zu bezahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 % des Fahrpreises, mindestens jedoch fünf Euro, maximal zehn Euro pro Fahrt.
Auch von der Zuzahlungspflicht können sie unter bestimmten Voraussetzungen befreit werden. Kontaktieren sie hierzu bitte ihre Krankenkasse.

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